Häufige Fragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu unseren Dienstleistungen zusammengestellt.

Wir möchten uns stets verbessern und nehmen Ihre Wünsche und Anregungen, aber auch Beschwerden und Kritik ernst. Bitte schreiben Sie uns eine Email oder nutzen Sie unser Kontaktformular hierfür.

Fragen zu Inkasso / Forderungsmanagement

Ein ausführliches Video finden Sie hier: Anleitungen

Wir benötigen die Ausgangsrechnung oder den zugrundeliegenden Vertrag und die letzte Mahnung.

Unser Online-Portal bietet die Möglichkeit Forderungen zu erfassen und Dokumente hochzuladen.

Sie können uns alternativ die Unterlagen mailen (info@euforma.eu) oder faxen 0221/9140898-946 oder Sie senden uns ein Foto von den Unterlagen mit Ihrem Smartphone auf die Emailadresse. Auch per Post können Sie uns Ihre Unterlagen schicken.

Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Kunden erfolgt grundsätzlich schriftlich, durch unsere Vertragsanwälte Rechtsanwälte Brinkmann, per Anschreiben. Ihr Schuldner erhält eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung inklusive Forderungsaufstellung gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den gesetzlichen Informationspflichten.

Sie können uns alle Ausgangsrechnungen einreichen. Bitte bedenken Sie: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Ja, sofern Sie die Leistung dafür schon erbracht haben und Ihr Kunde im Verzug ist.

Ja. Sie können beliebig viele Kundenrechnungen einreichen.

Wir bearbeiten Privatpersonen und Unternehmen im In- und Ausland.

Wenn Ihr Schuldner der Zahlungsaufforderung durch unsere Vertragsanwälte nicht nachkommt, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Unser Online-Portal bietet absolute Transparenz. Daher werden Sie von uns nicht aktiv über jeden Bearbeitungsschritt informiert.

Fragen zu Bonitätsprüfungen

Die Bonitätsauskunft ist ein Echtzeit-Online Service. Die Auskunft wird Ihnen sofort nach Beauftragung angezeigt.

Harte Negativmerkmale wie Abgabe der Vermögensauskunft, Insolvenzverfahren kommen aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. aus Schuldnerregistern).
Weiche und mittlere Negativmerkmale, wie z. B. Inkassoverfahren oder -überwachungsverfahren (titulierte Forderungen) u. a. aus der EOS-Gruppe ( Otto Group ), von BÜRGEL, der Euler Hermes Gruppe (Allianz Group) so-wie weiteren namhaften Inkassounternehmen aus der BÜRGEL Gruppe.

Die angefragte Person/Anschrift ist möglicherweise gesperrt oder konnte in der Datenbank maschinell nicht (eindeutig) gefunden werden.

Die Person wurde nicht eindeutig identifiziert oder ist ggf. gesperrt. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte, so dass wir das Ergebnis überprüfen können.

Bei einem Scorewert zwischen 1,0 und 2,9 handelt es sich um Wahrscheinlichkeitswerte, die auf wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren basieren. Es liegen keine negativen Zahlungserfahrungen vor.

Im Bereich zwischen 3,0 bis 3,5 lagen in der Vergangenheit negative Zahlungserfahrungen vor, daher werden Personen mit einem Scorewert in diesem Bereich als risikobehaftet eingestuft.

Zwischen 3,6 und 4,0 liegen aktuell weiche Negativmerkmale zu Kleinforderungen vor und / oder es lagen negative Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit vor.

Bei einem Score von 4,1 bis 6,0 liegen Zahlungsauffälligkeiten vor. Diese sind z.B. Inkassoverfahren, Inkassoüberwachungen, titulierte Forderungen und/oder öffentliche Negativmerkmale.

Der NegativCheck Privatperson enthält keinen Score. Diese Auskunft zeigt Ihnen kurz zusammengefasst welche Negativmerkmale vorliegen, sofern welche bekannt sind.
Wenn Sie eine Auskunft mit Score wünschen, kontaktieren Sie uns. Wir schalten Ihnen die Auskunft gerne zusätzlich frei.

Es kommt vor, dass die angegebene Adresse im Ergebnis korrigiert wird. Die Adresse hat bei einer Bonitätsauskunft keine Aussagekraft über den aktuellen Wohnort. Die Aussage „Anschrift bekannt“ ist keine Bestätigung der angefragten Person an dieser Anschrift. Eine andere Adresse wird ausgegeben, wenn die Person z.B. am vorherigen Wohnort im System erfasst wurde und seitdem keine weiteren Eintragungen erfolgt sind.

Fragen zu unserem Online-Portal

Nach dem Log-in finden Sie im Menu oben links den Punkt „Akte in Forderungssache erfassen“. Wählen Sie die Vollständige Forderung für eine übersichtliche Übergabe Ihrer Forderung. Beim Klick auf „weiter“ gelangen Sie zur nächsten Maske, in der Sie die Angaben zum Schuldner machen und ggf. weitere Schuldner zu Ihrer Forderung angeben können. Klicken Sie anschließend auf „Zur Forderung“. Sie können nun Dokumente zur Forderung hochladen (z.B. Rechnung, Mahnung, Vertrag). „Weiter“ geht es mit den Angaben zur Forderung. Zunächst geben Sie an, ob Ihnen weitere Kosten zur Forderung entstanden sind. In der nächsten Maske erfolgt die Eingabe zur Rechnung und Forderungssumme. Klicken Sie dann auf „Forderung speichern“ und zur Aktenübertragung auf „Fertig“. Ihre Akte finden Sie nach erfolgreicher Übertragung mit einem Aktenzeichen unter „Aktenübersicht“ im Menu bzw. der Startseite.

Bei der ersten Anlage liegt der Arbeitsaufwand erfahrungsgemäß bei maximal 10 Minuten. Sobald Sie mit der Forderungserfassung vertraut sind liegt der Arbeitsaufwand bei etwa 5 Minuten.

Nein. Sie können uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail, Fax oder per Post zusenden. Das Online-Portal bietet Ihnen jedoch eine geschützte Verbindung. Die Forderung landet dann sofort bei der Sachbearbeitung im System.

Die „vollständige Forderung“ ermöglichst umfangreichere Angaben zur Forderung. Sie können weitere Schuldner zu einer Forderung hinzufügen und detailliertere Angaben zur Rechnung machen. Die einfache Forderung enthält die nötigsten Angaben.

In der „Aktenübersicht“ können Sie sich bestens auf dem Laufenden halten. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht aktiv über jeden Bearbeitungsschritt informieren. Im Portal können Sie die Bearbeitung transparent jederzeit einsehen. Sollte es dennoch Fragen geben, können Sie uns gerne anrufen.

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben oder Ihr Passwort nicht mehr funktioniert kontaktieren Sie uns bitte, entweder telefonisch oder per E-Mail. Wir lassen Ihnen schnellstmöglich ein neues Passwort zukommen.

Wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen möchten, für die Sie noch nicht freigeschaltet sind, sprechen Sie uns einfach an. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit der gewünschten Leistung und wir schalten Sie frei.

Folgende Leistungen stehen Ihnen Online zur Verfügung:

  • Forderungsmanagement
  • Bonitätsprüfung (B2B/B2C)
  • Adressermittlung

Informationen zum Factoring oder zur anwaltlichen Beratung erhalten Sie von uns persönlich.