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Erinnerung: Verjährung Ihrer Forderungen zum Jahreswechsel

Kurz vor Jahresende möchten wir Sie nochmals auf Ihre noch unbezahlten Rechnungen Ihrer Kunden aufmerksam machen.

Forderungen aus dem Jahr 2019 verjähren am

31. Dezember 2022

Gerne bearbeiten wir Ihre Forderungen und machen Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend. Lassen Sie uns hierfür bitte bis zum 30.11.2022 die notwendigen Dokumente per Post, Fax, Mail oder über unser Online-Portal zukommen. Forderungen seit dem 01.01.2019 können Sie uns einreichen. Wir übernehmen die sofortige Bearbeitung für Sie!