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Was ist eigentlich Reiserecht?

Tage-, manchmal wochenlang bereitet man sich als Reisender auf seinen Urlaub vor. Nichts ist dann jedoch ärgerlicher, als verlorengegangenes Gepäck, verspätete oder stornierte Flüge, Hotels, welche nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprechen oder ähnliche Ereignisse. In einer solchen Situation ist es wichtig, schnell und besonnen zu reagieren, um sich entsprechende Entschädigungszahlungen vorzubehalten. Auch wir können Sie hierbei mit unserem Fachwissen in Bezug auf das Reisevertragsrecht unterstützen.

 

Grundsätzlich ist das Reisevertragsrecht ein Rechtsgebiet mit dem Anspruch eines hohen Verbraucherschutzstandards. Exemplarisch erklärt sich hierin die Anpassung der gesetzlichen Regelungen in Deutschland im Jahr 2018 sowie die höchstaktuelle Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs zum Thema Fluggastrechte vom 11.07.2019 (EuGH, Urteil vom 11.07.2019 – C-502/18). Hierin hat der EuGH nochmals unterstrichen, dass Fluggäste in der europäischen Union in der Regel bei einer Verspätung des Fluges von mehr als drei Stunden ein Recht auf eine pauschale Entschädigung von 250,00 € haben. Lediglich in Fällen höherer Gewalt sind die Fluggesellschaften davon ausgenommen. Weitere Ausnahme: Die Reise muss von Europa aus mit einer europäischen Fluggesellschaft angetreten worden sein.

Nichtsdestotrotz bieten aktuelle Anlässe immer wieder Grund dafür, den Anspruch an den Verbraucherschutzstandard neu zu justieren und von den reisevertraglichen Anspruchsgrundlagen Gebrauch zu machen.

 

Zuletzt sorgte beispielsweise der Ausfall der Gepäckbänder am Flughafen Düsseldorf bundesweit für Aufsehen und bei den Betroffenen für Unannehmlichkeiten und Ärger. Was viele Reisende nicht wissen: Ist das Gepäck verspätet oder geht es gar verloren, kann auch in diesen Fällen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft eingefordert werden – auch wenn diese den zusätzlichen Stress leider nicht aufwiegen kann. Die Gesellschaft ist nämlich verpflichtet, ihren Passagieren eine sichere und pünktliche Beförderung zu garantieren. Die Höhe der Entschädigung ist einzelfallabhängig. Wichtig ist jedenfalls, dass Sie den Verlust umgehend melden!

 

Sie benötigen rechtsanwaltliche Beratung zum Thema Reiserecht? Unser Partner, Brinkmann Rechtsanwälte in Köln, unterstützt Sie in allen Fällen rund um das Thema Reise.

Die Kollegen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sondieren umgehend die Rechtslage und machen sodann eventuell bestehende Entschädigungsansprüche aufgrund von Reisemängeln für Sie geltend. Ihre Ansprechpartnerin für dieses Rechtsgebiet ist Frau Knopp.

 

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