News

Aktuelle Neuigkeiten

Hier werden Sie auf dem Laufenden gehalten.

 Blogbeitrag

Erinnerung: Verjährung Ihrer Forderungen zum Jahreswechsel


Kurz vor Jahresende möchten wir Sie nochmals auf Ihre noch unbezahlten Rechnungen Ihrer Kunden aufmerksam machen.

Forderungen aus dem Jahr 2019 verjähren am

31. Dezember 2022

Gerne bearbeiten wir Ihre Forderungen und machen Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend. Lassen Sie uns hierfür bitte bis zum 30.11.2022 die notwendigen Dokumente per Post, Fax, Mail oder über unser Online-Portal zukommen. Forderungen seit dem 01.01.2019 können Sie uns einreichen.

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 Kurznachricht

Login fehlgeschlagen (nrso)


Liebe Kunden,

sollte Ihnen innerhalb des Portals beim Klick auf die Bonitätsprüfung die Fehlermeldung „Login fehlgeschlagen (nrso)“ angezeigt werden, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. Wir werden die Meldung sofort beheben.

 Blogbeitrag

Bonitätsprüfung – Öffnen der PDF-Datei


Liebe Kunden,

mit der Modernisierung der Bonitätsauskünfte durch die Auskunftei gab es auch eine kleine Herausforderung innerhalb des Portals beim Öffnen der PDF-Datei.

Dies betrifft nur den Browser Firefox, in dem eine Sicherheitseinstellung vorgenommen werden muss, BEVOR das PDF-Dokument geöffnet werden kann.

Dazu klicken Sie oben in der URL-Leiste https://www.euforma.eu/ links neben dem Schloss das Schild an und deaktivieren den Punkt „Verbesserter Schutz…“ durch Klick auf den Balken.

Ggf.

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 Kurznachricht

Neue Bonitätsauskünfte


Es wird Zeit für eine Veränderung. Freuen Sie sich auf unsere Bonitätsauskünfte in neuem Design, die Sie ab Juni über unser Online-Portal erhalten.

Neues Design, verbesserte Schnittstelle, ausführlichere Auskünfte.

Wir freuen uns jederzeit über Feedback und hoffen, dass Sie die neuen Auskünfte mindestens genauso überzeugen wie die bisherigen Auskünfte!

Für einen ersten Eindruck:

https://NegativCheck-Privatperson-National.pdf, https://BoniCheck-Privatperson-National.pdf, https://BoniCheck-Firmen-National.pdf, https://Vollauskunft-Firmen-National.pdf

 Blogbeitrag

Verjährung Ihrer Forderungen zum Jahreswehsel: 3-Jahresfrist im Blick behalten


Kurz vor Jahresende möchten wir Sie auf Ihre noch unbezahlten Rechnungen Ihrer Kunden aufmerksam machen.

Mit der Geltendmachung einer Forderung können Sie sich nicht unbegrenzt viel Zeit lassen! Die Regelverjährung beträgt drei Jahre.

Forderungen aus dem Jahr 2019 verjähren am

31. Dezember 2022

Gerne bearbeiten wir Ihre Forderungen und machen Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend. Lassen Sie uns hierfür bitte bis zum 30.11.2022 die notwendigen Dokumente per Post,

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